Welche Berechtigung ist für welches Reiseangebot erforderlich?
Bei den Fluggesellschaften ist der Kreis der Berechtigten benannt und manchmal extrem eingeschränkt. Bei den anderen Angeboten müssen die Möglichkeiten jeweils erfragt werden. Bei Hotels können unterschiedliche Preise für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche der Berechtigten vorgegeben werden. Grundsätzlich können nur die in der Tourismusbranche* und teilweise die am Flughafen Tätigen die Angebote buchen und die Anzahl der angegebenen Begleitpersonen, die teilweise eine Zusatzgebühr hinzuzahlen müssen. Die Reise muss gemeinsam angetreten werden.
* Zur Tourismusbranche können in einigen Fällen Reisejournalisten, Reiseleiter, Hoteliers etc. zählen.